Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.03.2007 - 3 U 141/06   

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https://dejure.org/2007,2844
OLG Frankfurt, 23.03.2007 - 3 U 141/06 (https://dejure.org/2007,2844)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.03.2007 - 3 U 141/06 (https://dejure.org/2007,2844)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. März 2007 - 3 U 141/06 (https://dejure.org/2007,2844)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 254 Abs 1 BGB, § 276 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 675 BGB
    Haftung des Kapitalanlagevermittlers bei schuldhafter Verletzung der Aufklärungspflicht; Umfang der Aufklärungspflicht bei fehlenden Angaben zum konkreten Anlagerisiko im Prospekt; Mitverschulden des Anlegers bei Risikohinweis im Zeichnungsschein

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 276; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 675

  • undrecht.info
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 1 § 276 § 280 Abs. 1 § 675
    Aufklärungs- und Überprüfungspflicht eines Anlageberaters bei Empfehlung einer stillen Beteiligung - Mitverschulden des Anlegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung nach einer defizitären Entwicklung der empfohlenen Anlage durch Beteiligung als atypisch stille Gesellschafterin; Verletzung eines aus Anlass der Anlage des ererbten Kapitals zustande gekommenen ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 675, 280, 252
    Mitverschulden bei fehlerhafter Anlageberatung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Übergabe des Emissionsprospektes erst am Tag der Zeichnung genügt nicht

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.09.2003 - III ZR 381/02

    Auskunftspflichten des Anlagevermittlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2007 - 3 U 141/06
    Der Berater darf sich dabei nicht nur auf den Prospekt und die Angaben der kapitalsuchenden Gesellschaft verlassen (BGH ZIP 2003, 1928).
  • OLG Nürnberg, 28.01.1998 - 12 U 2131/97

    Umfang der Beratungspflicht der Bank beim Anlagegespräch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2007 - 3 U 141/06
    Gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen darf der Berater nur Anlagen empfehlen, bei denen alle Risiken weitgehend ausgeschlossen sind (OLG Nürnberg ZIP 98, 380).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 7 U 247/05

    Kapitalanlageberatungsvertrag: Ausgleich von Mängeln des Anlagegesprächs durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2007 - 3 U 141/06
    Die im Prospekt enthaltenen Risikohinweise konnten allenfalls ein Mitverschulden der Klägerin begründen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.11.2006, 7 U 247/05, zit. nach JURIS), wenn der Prospekt rechtzeitig vorgelegt worden war.
  • OLG Bamberg, 11.05.2009 - 4 U 92/08

    WIrksames Swapgeschäft eines Kommunalunternehmens

    Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Informationen des Beraters offensichtlich lückenhaft oder/und unklar sind und der vor einer weitreichenden Investitionsentscheidung stehende Geschädigte sich deshalb zu einer gezielten Nachfrage in dem aufklärungsbedürftigen Punkt gedrängt sehen musste (OLG München a.a.O.; OLG Frankfurt OLGR 2007, 908, Rdn.30).
  • OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 23 U 121/06

    Kapitalanlage: Prospekthaftung bei einem Filmfonds

    Ein Anlageberatungs- oder Anlagevermittlungsvertrag kann auch konkludent abgeschlossen werden (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main OLGR 2007, 908ff).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2010 - 4 U 152/09

    Bankenhaftung wegen fehlerhafter Anlageberatung: Verzinsungspflicht bei

    Die hier zu beurteilende Situation unterscheidet sich danach auch entscheidend von den Fallkonstellationen der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen anderer Obergericht, wie etwa OLG Frankfurt vom 14.01.2008 - 18 U 28/07,OLG Stuttgart vom 23.04.2007 - 5 U 157/06, OLG Karlsruhe vom 08.11.2006 - 7 U 247/05 und OLG Frankfurt vom 23.03.2007 - 3 U 141/06.
  • OLG München, 03.06.2008 - 30 U 106/08

    Haftung aus Kapitalanlagevermittlung: Stillschweigendes Zustandekommen eines

    35Der Kläger war aufgrund dieser deutlichen Hinweise auf den Zeichnungsscheinen, wonach die Anlage entgegen der Auskunft des Beklagten, so wie er - der Kläger - diese verstanden hatte, doch mit Risiken behaftet war, gehalten, nachzufragen und Erläuterungen nachzufordern, auch und gerade weil diese - die Bonität der Anlage stark relativierenden - Hinweise sich dem Kläger nach seinen eigenen Angaben nicht in ihrer vollen Tragweite erschlossen (vgl. OLGR Frankfurt 2007, 908; OLGR Stuttgart 2007, 909; OLG Köln MDR 2000, 99).

    35Der Kläger war aufgrund dieser deutlichen Hinweise auf den Zeichnungsscheinen, wonach die Anlage entgegen der Auskunft des Beklagten, so wie er - der Kläger - diese verstanden hatte, doch mit Risiken behaftet war, gehalten, nachzufragen und Erläuterungen nachzufordern, auch und gerade weil diese - die Bonität der Anlage stark relativierenden - Hinweise sich dem Kläger nach seinen eigenen Angaben nicht in ihrer vollen Tragweite erschlossen (vgl. OLGR Frankfurt 2007, 908; OLGR Stuttgart 2007, 909; OLG Köln MDR 2000, 99).

  • OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 23 U 225/06

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers wegen Aufklärungspflichtverletzung:

    Bei einer Anlageberatung kommt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2007, 908ff) ein Beratungsvertrag - meist in konkludenter Form - dadurch zustande, dass der Interessent deutlich erkennen lässt, er wolle wegen einer Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Beraters in Anspruch nehmen und dieser mit der gewünschten Tätigkeit beginnt.
  • OLG Frankfurt, 05.10.2011 - 23 U 42/10

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

    Ein Anlageberatungs- oder Anlagevermittlungsvertrag kann auch konkludent abgeschlossen werden (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main OLGR 2007, 908ff).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2014 - 23 U 216/12

    Anlageberatung: Zustandekommen eines Beratungsvertrages

    Ein konkludenter Anlageberatungsvertragsschluss ist nach den Grundsätzen des Bond-Urteils des BGH (vom 6.7.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, OLGR 2007, 908ff) nämlich bereits dann zu bejahen, wenn ein Anlageinteressent an einen Vertreiber herantritt, nach einer Kapitalanlage fragt und der Berater erkennt, dass der Kunde das Ergebnis der Beratung zur Grundlage einer Anlageentscheidung machen will.
  • OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 23 U 177/06

    Anlageberatungsvertrag: Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung

    Bei einer Anlageberatung kommt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2007, 908ff) ein Beratungsvertrag - meist in konkludenter Form - dadurch zustande, dass der Interessent deutlich erkennen lässt, er wolle wegen einer Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Beraters in Anspruch nehmen und dieser mit der gewünschten Tätigkeit beginnt.
  • OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 23 U 94/13

    Anlageberatung: Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen verschwiegener

    Ein konkludenter Anlageberatungsvertragsschluss ist nach den Grundsätzen des Bond-Urteils des BGH (vom 6.7.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, OLGR 2007, 908ff) nämlich bereits dann zu bejahen, wenn ein Anlageinteressent an einen Vertreiber herantritt, nach einer Kapitalanlage fragt und der Berater erkennt, dass der Kunde das Ergebnis der Beratung zur Grundlage einer Anlageentscheidung machen will.
  • OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 23 U 329/09

    Anlageberatung bei Medienfonds: Kausalität und Vermutung aufklärungsrichtigen

    Ein Anlageberatungs- oder Anlagevermittlungsvertrag kann auch konkludent abgeschlossen werden (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main OLGR 2007, 908ff).
  • OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 23 U 359/09

    Anlageberatung: Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens; Kausalität der

  • OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 23 U 280/09

    Anlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP Medienfonds 3

  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 23 U 410/09

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

  • OLG Frankfurt, 27.06.2011 - 23 U 330/09

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

  • OLG Frankfurt, 27.06.2011 - 23 U 90/09

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

  • OLG Frankfurt, 06.06.2011 - 23 U 101/10

    Anlageberatung: Auswirkungen eines fehlerhaften Produktflyers auf die

  • OLG Frankfurt, 27.06.2011 - 23 U 416/09

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP Medienfonds3

  • OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13

    Anlageberatung: Erforderlichkeit einer schlüssigen Darlegung des Zustandekommen

  • OLG Frankfurt, 03.02.2014 - 23 U 78/12

    Anlagebratung. Abgrenzung Wertpapierkauf - Kommissionsgeschäft

  • LG Mönchengladbach, 03.09.2013 - 3 O 280/12

    Anlageberatung, Fonds, Rückvergütung

  • OLG Frankfurt, 26.05.2010 - 23 U 331/09

    Anlageberatungsvertrag, Anlagevermittlungsvertrag, anlegergerechte Beratung,

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.10.2006 - 3 U 141/06   

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https://dejure.org/2006,13276
OLG Hamm, 23.10.2006 - 3 U 141/06 (https://dejure.org/2006,13276)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.2006 - 3 U 141/06 (https://dejure.org/2006,13276)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - 3 U 141/06 (https://dejure.org/2006,13276)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Bewertung des Pflichtenkreises eines Krankenhauses gegenüber einem noch nicht zur Behandlung aufgenommenen Patienten; Behandlungsverzögerung auf Grund einer bereits begonnenen anderweitigen Notfalloperation als Pflichtverletzung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1982 - VI ZR 77/81

    Haftung für die Folgen eines Narkosezwischenfalls; Verweisung des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2006 - 3 U 141/06
    Ist ein Krankenhaus aufgrund seiner personellen und/oder sachlichen Ausstattung absehbar nicht in der Lage, einem (Notfall)Patienten die dem fachlichen Behandlungsstandard entsprechende ärztliche Behandlung zuteil werden zu lassen, so darf es diese Behandlungsaufgabe auch nicht übernehmen (vgl. etwa: BGH, NJW 1983, 1374ff. (für die Narkoseüberwachung bei unzureichender personeller Ausstattung); OLG Saarbrücken, OLGR 2000, 139 ff. und OLG Köln, NJW-RR 2003, 1032 (jeweils zur Weiterbehandlung trotz ungeeigneter Behandlungsmöglichkeiten im eigenen Haus)).
  • OLG Köln, 04.12.2002 - 5 U 84/01

    Behandlung von Notfallpatienten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2006 - 3 U 141/06
    Ist ein Krankenhaus aufgrund seiner personellen und/oder sachlichen Ausstattung absehbar nicht in der Lage, einem (Notfall)Patienten die dem fachlichen Behandlungsstandard entsprechende ärztliche Behandlung zuteil werden zu lassen, so darf es diese Behandlungsaufgabe auch nicht übernehmen (vgl. etwa: BGH, NJW 1983, 1374ff. (für die Narkoseüberwachung bei unzureichender personeller Ausstattung); OLG Saarbrücken, OLGR 2000, 139 ff. und OLG Köln, NJW-RR 2003, 1032 (jeweils zur Weiterbehandlung trotz ungeeigneter Behandlungsmöglichkeiten im eigenen Haus)).
  • OLG Hamm, 19.11.2013 - 26 U 25/13

    Haftung des Trägers eines Krankenhauses der Grund- und Regelverweisung wegen

    (vgl. OLG-Urteil 3. ZS v. 23.10.06 - 3 U 141/06 - m.w.N., Juris-Veröffentlichung unter Rz.7 für Übernahme einer Notfallbehandlung).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 141/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12099
OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 141/06 (https://dejure.org/2007,12099)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2007 - 3 U 141/06 (https://dejure.org/2007,12099)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2007 - 3 U 141/06 (https://dejure.org/2007,12099)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme auf Grund einer selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaft für ein gewährtes Darlehn; Verjährung von Ansprüchen aus einer Bürgschaft; Fälligkeit eines Darlehns zur Rückzahlung; Wirksamkeit einer Bürgschaft bei weit gefasstem Sicherungszweck

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 126; ; BGB § 195 n.F.; ... ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 214; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 607 Abs. 1; ; BGB § 765; ; BGB § 766; ; BGB § 768; ; ZPO § 156; ; ZPO § 283; ; ZPO § 296; ; ZPO §§ 517 ff.; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 2; ; HGB § 166; ; AGBG § 3; ; AGBG § 9

  • rechtsportal.de

    Keine Verjährungshemmung der Hauptforderung bei Mahnung des Bürgen - Anlass der Bürgschaft bei unwirksamer Sicherungsabrede

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 141/06
    Soweit die Rechtsprechung ausnahmsweise einen Verstoß gegen § 9 AGB-Gesetz für Bürgschaften von Gesellschaftern der Hauptschuldnerin verneint (vgl. etwa BGHZ 130, 19, 30), so gilt diese Ausnahme nicht, wenn es sich bei dem Bürgen lediglich um einen Kommanditisten der Darlehensnehmerin handelt, da Kommanditisten und Minderheitsgesellschafter in der Regel keinen bestimmenden Einfluss auf die Kreditgeschäfte der Hauptschuldnerin haben (vgl. etwa BGHZ 130, 19, Juris-Tz. 24).
  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 243/02

    Erhebung der Einrede der Verjährung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 141/06
    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die Verjährung ausnahmsweise wegen Vermögenslosigkeit der Hauptschuldnerin und ihres angeblichen Erlöschens durch Zustellung des Mahnbescheides gegen den Beklagten als Bürgen gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB gehemmt werden konnte (vgl. hierzu BGHZ 153, 337, Juris-Tz. 19).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 364/97

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel, durch die die Haftung des Bürgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 141/06
    Der Beklagte weist jedoch - insoweit zu Recht - darauf hin, dass die Vereinbarung des weit gefassten Sicherungszwecks der Bürgschaft vom 08.06.2001 nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, gemäß §§ 3 und 9 AGB-Gesetz unwirksam ist mit der Folge, dass der Bürge lediglich für die Hauptforderung haftet, die Anlass der Bürgschaft war (vgl. etwa BGHZ 143, S. 95, Juris-Tz. 19 - 21 und 28; ausführlich Nobbe, IKR 2002, Seite 747 m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1999 - IX ZR 243/98

    Umfang der Bürgenhaftung eines Gesellschafters einer GmbH; Haftung der Bürgschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 141/06
    Hat sich der Bürge keine Gedanken gemacht, war ihm also nicht bekannt, welche konkreten Forderungen des Gläubigers im Zusammenhang mit dem Bürgschaftsvertrag gegen den Hauptschuldner entstanden, ist der Anlass objektiv nach dem Sicherungsbedürfnis zu bestimmen (vgl. etwa BGHZ 142, S. 213, Juris-Tz. 15).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 U 141/06   

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https://dejure.org/2007,49002
OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 U 141/06 (https://dejure.org/2007,49002)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26.02.2007 - 3 U 141/06 (https://dejure.org/2007,49002)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 3 U 141/06 (https://dejure.org/2007,49002)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.1979 - VIII ZR 339/78

    Begriff des Zubehörs zu einem Betriebsgrundstück - Ausdehnung der Haftung für

    Auszug aus OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 U 141/06
    Dies gilt jedenfalls für Maschinen auf einem Fabrikgrundstück ( BGH NJW 1979, 2514 [BGH 17.09.1979 - VIII ZR 339/78] ).

    Die Klägerin hatte Gelegenheit, sich dazu vor dem Termin schriftsätzlich zu äußern und ihr Prozessbevollmächtigter hat im Übrigen, durch die Lektüre des in dem gerichtlichen Hinweis zitierten BGH-Urteils vom 17.09.1979 ( NJW 1979, 2514 [BGH 17.09.1979 - VIII ZR 339/78] ) vorbereitet, in der Verhandlung mündlich Stellung genommen.

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 U 141/06
    Einen Antrag auf Herausgabe von Gegenständen hat die Klägerin so konkret wie möglich zu formulieren ( BGH NJW 2003, 668 [BGH 28.11.2002 - I ZR 168/00] ).
  • BGH, 28.01.1994 - V ZR 90/92

    Klage auf Auflassung eines Anerbengutes

    Auszug aus OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 U 141/06
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss der Klageantrag einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben ( BGH NJW 1994, 3221).
  • BGH, 05.10.1981 - VIII ZR 235/80

    Pfandrecht - Beweislast - Pfandkreditanstalt - Gutgläubiger Erwerb

    Auszug aus OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 U 141/06
    Wer - wie die Klägerin - den Eigentumserwerb gem. § 932 BGB bestreitet, hat das Nichteigentum des Veräußerers und die tatsächlichen Umstände für die Bösgläubigkeit des Erwerbers zu beweisen ( BGH NJW 1982, 38 [BGH 05.10.1981 - VIII ZR 235/80] ).
  • LG Stralsund, 28.07.2006 - 4 O 456/05
    Auszug aus OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 U 141/06
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.07.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Stralsund - 4 O 456/05 - wird zurückgewiesen.
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